Allgemeine Geschäftbedingungen

Pernet Tattoostudio UG (haftungsbeschränkt) Stand: Januar 2026

  • 1 Geltungsbereich und Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen, Tattoo-Termine und Event-Buchungen, die zwischen der Pernet Tattoostudio UG (haftungsbeschränkt), Staubstr. 52, 73312 Geislingen (nachfolgend „Pernet Tattoostudio UG“ oder „Studio“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“) abgeschlossen werden.

(2) Der Geltungsbereich erstreckt sich über zwei Kernbereiche:

  • Studio-Geschäft: Reguläre Tattoo-Termine, Beratungen, Zeichnungen, Walk-Ins und Gutscheine im Studio.
  • Event-Geschäft: Tattoo-Events und Sonderveranstaltungen (wie Hochzeiten, Firmenfeiern, Geburtstage, Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede (JGA), Messen oder Festivals). Dies umfasst sowohl mobile Tattoo-Dienstleistungen außerhalb der Geschäftsräume („Tattoo Corner“) als auch exklusiv gebuchte Veranstaltungen, die direkt in den Räumlichkeiten des Studios stattfinden.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Pernet Tattoostudio UG stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

  • 2 Vertragsabschluss

(1) Im Studio (Regulärgeschäft): Ein Vertrag über eine Tätowierung kommt zustande, wenn der Kunde einen Termin vereinbart und die obligatorische Anzahlung leistet. (2) Bei Events (Studio & Mobil): Die Buchung eines Events erfolgt auf Grundlage eines individuellen Angebots. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt und die vereinbarte Vorkasse fristgerecht auf dem Konto der Pernet Tattoostudio UG eingeht.

  • 3 Anzahlungen, Terminreservierungen & Stornierungen im Alltagsgeschäft (Studio)

(1) Anzahlungspflicht: Für jede verbindliche Terminvereinbarung im Studio ist eine Anzahlung zu leisten. Die Höhe der Anzahlung wird individuell nach Umfang des Projekts vereinbart. (2) Zweckbindung: Die Anzahlung ist grundsätzlich nicht erstattbar. Sie dient als Bearbeitungsgebühr und Vergütung für den organisatorischen Aufwand, die exklusive Reservierung der Arbeitszeit, Beratungen, die individuelle Motiventwicklung, Entwürfe und Planung. (3) Verrechnung:Bei der Durchführung des Tattoo-Termins wird die geleistete Anzahlung vollständig mit dem Endpreis des Tattoos verrechnet. Bei Projekten, die mehrere Sitzungen erfordern, wird die Anzahlung erst mit der letzten Sitzung verrechnet. (4) Terminverschiebung: Eine Verschiebung des Termins durch den Kunden ist bis spätestens 1 Woche (7 Kalendertage) vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Die Anzahlung bleibt in diesem Fall für den Ersatztermin bestehen. (5) Kurzfristige Absage / No-Show: Bei Absagen, Terminverschiebungen weniger als 7 Kalendertage vor dem Termin oder bei Nichterscheinen ohne Absage („No-Show“) wird die Anzahlung als Aufwandsentschädigung und Ausfallhonorar vollständig durch die Pernet Tattoostudio UG einbehalten.

HINTERGRUND & RESPEKT UNSERER ARBEIT: Jeder Termin bedeutet für uns individuelle Vorbereitung, Entwürfe und fest reservierte Arbeitszeit. Kurzfristige Absagen führen zu Leerlauf und Umsatzausfall, da diese Termine in der Regel nicht mehr neu besetzt werden können. Bitte buche einen Termin nur, wenn du dir sicher bist und du dir das Projekt leisten kannst.

  • 4 Preise, Zahlungsbedingungen & Stornierungen bei Events

(1) Es gelten die im individuellen Angebot bzw. auf der Webseite ausgewiesenen Preise. (2) Vorkasse: Um die Exklusivität des Termins (sei es mobil oder in den Räumlichkeiten des Studios) zu sichern, ist der vollständige Rechnungsbetrag für Event-Buchungen spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn per Vorkasse zu zahlen, sofern im Angebot kein anderer Zahlungsplan definiert wurde. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist die Pernet Tattoostudio UG berechtigt, den Termin anderweitig zu vergeben und vom Vertrag zurückzutreten. (3) Event-Stornierungsbedingungen: Da Eventtermine langfristig blockiert und bei kurzfristigen Absagen nicht neu vergeben werden können, gilt im Falle einer Stornierung des gebuchten Events durch den Auftraggeber folgende pauschalierte Regelung:

  • Stornierung bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Der Auftraggeber erhält 50 % der vereinbarten Gesamtsumme zurückerstattet. Die verbleibenden 50 % werden als Stornopauschale für den blockierten Termin, die exklusive Raum-/Zeitreservierung und die Vorbereitung einbehalten.
  • Stornierung weniger als 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Es erfolgt keine Erstattung der geleisteten Zahlungen. Der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bleibt zu 100 % bestehen. (4) Bereits entstandene Fremdkosten (z. B. nicht mehr kostenfrei stornierbare Hotelbuchungen, Fahrtkosten-Tickets, Catering oder Sondermaterialien) werden dem Auftraggeber im Stornierungsfall unabhängig vom Absagezeitpunkt zu 100 % in Rechnung gestellt. (5) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Pernet Tattoostudio UG kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  • 5 Besondere Bestimmungen für die Durchführung von Tattoo-Events

(1) Bei mobilen Events außerhalb des Studios: Der Auftraggeber verpflichtet sich, am Veranstaltungsort eine geeignete Fläche für die „Tattoo Corner“ bereitzustellen. Dazu gehören ein stabiler Stromanschluss sowie Licht- und Platzverhältnisse, die ein hygienisches und präzises Arbeiten erlauben. Die Pernet Tattoostudio UG bringt die erforderliche mobile Ausstattung (Maschinen, Farben, Verbrauchsmaterial, Hygieneequipment) mit. (2) Bei exklusiven Events im Studio: Die Pernet Tattoostudio UG stellt die vertraglich vereinbarten Räumlichkeiten des Studios im Herrenhaus für den definierten Zeitraum zur Verfügung. Der Auftraggeber und seine Gäste verpflichten sich, die Studioordnung einzuhalten und den Anweisungen des Studiopersonals Folge zu leisten. (3) Durchführung: Die tatsächliche Anzahl der während des Events tätowierten Personen hängt von Faktoren wie Motivgröße, Platzierung, Hautbeschaffenheit und der Kooperation der Gäste ab. Ein Anspruch auf eine Mindestanzahl fertiggestellter Tattoos besteht innerhalb des gebuchten Zeitrahmens nicht.

  • 6 Gesundheitliche Voraussetzungen & Ablehnung von Tätowierungen

(1) Der Kunde (im Studio-Alltag) bzw. die Event-Teilnehmer verpflichten sich, vor dem Tätowieren wahrheitsgemäß Auskunft über ihren Gesundheitszustand zu geben. Eine Tätowierung ist ausgeschlossen bzw. stellt ein erhöhtes Risiko dar bei:

PDF

  • Infektionskrankheiten (z. B. Hepatitis, HIV)
  • Blutgerinnungsstörungen oder der Einnahme blutverdünnender Medikamente
  • Diabetes, Epilepsie oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Allergien (insb. gegen Tätowierfarben, Latex, Desinfektionsmittel)
  • Akuten Hautkrankheiten, Ekzemen oder entzündlichen Prozessen an der zu tätowierenden Stelle
  • Schwangerschaft oder während der Stillzeit (2) Die Pernet Tattoostudio UG behält sich das Recht vor, die Durchführung einer Tätowierung ohne Angabe von weiteren Gründen abzulehnen, insbesondere wenn:
  • Der Kunde unter Alkohol-, Drogen- oder Medikanteneinfluss steht
  • Der Kunde nicht das gesetzliche Mindestalter erfüllt (Tätowierungen grundsätzlich erst ab 18 Jahren; ab 16 Jahren ausschließlich mit schriftlicher Einverständniserklärung und in Begleitung eines Erziehungsberechtigten).
  • Das gewünschte Motiv rassistische, rechtswidrige oder grob anstößige Inhalte darstellt. (3) Bei einer berechtigten Ablehnung aus den in Absatz (2) genannten Gründen bleibt der Vergütungsanspruch der Pernet Tattoostudio UG unberührt.
  • 7 Aufklärung, Risiken und Nachsorge

(1) Dem Kunden ist bewusst, dass eine Tätowierung einen körperlichen Eingriff darstellt. Der Ablauf, die Risiken (z. B. kurzzeitige Schmerzen, Rötungen, Schwellungen, Infektionen, allergische Reaktionen oder Narbenbildung) sind dem Kunden bekannt. (2) Das endgültige Ergebnis einer Tätowierung ist maßgeblich vom individuellen Hauttyp und dem Heilungsverlauf abhängig. Eine Tätowierung weicht in der Beschaffenheit und Farbwirkung naturgemäß von einer Papierzeichnung oder einer digitalen Vorlage ab. (3) Der Kunde verpflichtet sich, die vom Studio ausgehändigten Pflegehinweise und Nachsorgeanweisungen strikt einzuhalten. Für Schäden, Farbverluste oder Infektionen, die auf eine fehlerhafte, nachlässige oder unhygienische Nachsorge durch den Kunden zurückzuführen sind, übernimmt die Pernet Tattoostudio UG keinerlei Haftung.

  • 8 Haftungsausschluss / Haftungsbegrenzung

(1) Die Pernet Tattoostudio UG übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, Komplikationen, Entzündungen oder das optische/kosmetische Nichtgefallen von Tätowierungen, es sei denn, der Schaden wurde durch die Pernet Tattoostudio UG vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

(2) Jegliche Haftung für leichte oder einfache Fahrlässigkeit wird vollumfänglich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Begleiterscheinungen des Tätowierens (wie z. B. kurzzeitige Schmerzen, Rötungen, Schwellungen) sowie für allergische Reaktionen oder Farbveränderungen, die auf individuellen Reaktionen des Körpers beruhen.

(3) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der Pernet Tattoostudio UG bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Kunde stellt das Studio von allen weitergehenden Schadensersatzansprüchen frei, die auf seiner persönlichen Entscheidung für das Motiv oder auf zukünftigen Geschmacksveränderungen beruhen.

(4) Die gesetzliche Haftung bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt von diesen Einschränkungen unberührt, sofern die Verletzung direkt und nachweislich auf einer Pflichtverletzung des Studios beruht.

  • 9 Absage durch die Pernet Tattoostudio UG

Sollte die Durchführung eines Studio-Termins oder eines Events aufgrund von schwerer Krankheit des Tätowierers, Unfall, höherer Gewalt oder sonstigen von der Pernet Tattoostudio UG nicht zu vertretenden Umständen unmöglich sein, wird der Kunde/Auftraggeber unverzüglich informiert. Im Studio-Geschäft wird ein zeitnaher Ersatztermin vereinbart. Im Event-Geschäft werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche (z. B. Kosten für Ausweich-Dienstleister) sind ausgeschlossen.

  • 10 Foto- und Videoaufnahmen

(1) Die Pernet Tattoostudio UG fertigt regelmäßig Foto- und Videoaufnahmen von den erstellten Tätowierungen sowie gegebenenfalls von den Event-Setups und Studio-Events an. (2) Der Kunde/Teilnehmer willigt ein, dass diese Aufnahmen von der Pernet Tattoostudio UG zu Werbe-, Dokumentations- und Präsentationszwecken (z. B. auf Social-Media-Kanälen wie Instagram, der Website oder in Printmedien) honorarfrei verwendet, veröffentlicht und verbreitet werden dürfen. (3) Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich oder per E-Mail an hallo@pernet-ink.de widerrufen werden.

  • 11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt streng nach den Vorgaben der DSGVO und ausschließlich zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Auftrags, zur internen Dokumentation sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten. Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben.

  • 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz der Pernet Tattoostudio UG (Geislingen). (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

STUDIO-KONTAKT & IMPRESSUM

Pernet Tattoostudio UG (haftungsbeschränkt) im Herrenhaus Staubstr. 52 | 73312 Geislingen

Telefon: 07331 946 61 36 E-Mail: hallo@pernet-ink.de Website: www.pernet-ink.de